Abweichende Bildungen werden zusätzlich aufgeführt, nicht aufgeführt werden jedoch für gewöhnlich Formen, die sich nur durch ein -e- oder -et in einer unbetonten Silbe unterscheiden, z. B. gehen/gehn, flicht/flichtet; im Allgemeinen gilt die Regel, dass bei Verbformen mit vom Infinitiv abweichendem Stammvokal ein -e- in der letzten Silbe immer fortgelassen bzw. eingeschoben werden kann, wenn nicht das Dentalsuffix darauf folgt: schleußet/schleußt, lädst/lädest; wenn dieses -e- zwischen zwei -s- oder zwischen -ß- und -s- steht, so wird bei einer solchen Wegnahme der zweite dieser Konsonantenunterdrückt: liesest/liest, stößest/stößt; der Infinitiv und das starke Partizip II können (außer bei tun und sein) immer auf silbisches -en bzw. -et ausgehen: stehn/stehen, verderbt/verderbet; in dichterischer Sprache sind weitere Kürzungen oder Einschübe möglich.
Verbformen in eckigen Klammern markieren Formen, die vom Bildungsschema abweichen (meistens schwache Bildungen). Beachte, dass in den folgenden Listen einige Wörter enthalten sind, die vom Standarddeutschen abweichen!
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